Supplements Erkältung: Diese helfen wirklich 2026 - MANIAC Nutrition

Supplements bei Erkältung: was gesagt werden darf

Supplements bei Erkältung: was gesagt werden darf und was nicht

Im Herbst ist das Regal voll und die Versprechen sind groß. Rechtlich ist die Lage dagegen eindeutig und sie ist enger, als fast jede Produktseite im Netz vermuten lässt. Dieser Artikel erklärt, warum das so ist, wo die Grenze zwischen Lebensmittel und Arzneimittel verläuft und was stattdessen gesagt werden darf.

Warum zu Erkältung nichts behauptet werden darf

Eine Erkältung ist eine Krankheit. Und für Lebensmittel gilt Art. 7 Abs. 3 der Lebensmittelinformationsverordnung, dazu § 12 LFGB: Einem Lebensmittel dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden.

Das ist ein generelles Verbot. Es gibt dafür, anders als bei den gesundheitsbezogenen Angaben, kein Zulassungsverfahren und keine Ausnahme. Es hängt auch nicht an der Studienlage: Selbst wenn eine Wirkung belegt wäre, dürfte ein Nahrungsergänzungsmittel sie nicht bewerben. Es wäre dann nämlich ein Arzneimittel.

Betroffen ist nicht nur das offensichtliche „heilt“. Auch „verkürzt die Erkältungsdauer“, „reduziert die Symptomschwere“, „beugt Infekten vor“ und „senkt die Häufigkeit von Erkältungen“ sind Aussagen zu einer Krankheit. Dasselbe gilt für die Unterscheidung zwischen vorbeugender und „therapeutischer“ Einnahme, die man häufig liest. Wer von Therapie spricht, spricht von Krankheit.

Wo die Grenze zum Arzneimittel verläuft

Das erklärt einen Widerspruch, über den viele stolpern: In der Apotheke steht auf einer Packung Zinklutschtabletten etwas, das hier nicht stehen darf, obwohl dieselbe Substanz drin ist.

Der Unterschied liegt nicht im Stoff, sondern im rechtlichen Status des Produkts. Ein Arzneimittel durchläuft ein Zulassungs- oder Registrierungsverfahren, muss Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegen und darf dafür eine Indikation nennen, also wofür es angewendet wird. Echinacea-Präparate etwa gibt es in Deutschland als traditionelle pflanzliche Arzneimittel. Ein Nahrungsergänzungsmittel durchläuft nichts davon, ist rechtlich ein Lebensmittel und darf entsprechend keine Indikation tragen.

Praktisch heißt das: Wenn ein Produkt eine Erkältung behandeln soll, gehört es in die Apotheke und nicht in den Supplement-Shop. Und wenn ein Supplement-Shop trotzdem so wirbt, verkauft er ein Lebensmittel mit einem Arzneimittelversprechen.

Was stattdessen zulässig ist

Erlaubt sind die Wortlaute aus der EU-Unionsliste. Für das Immunsystem lautet der einzige:

„… trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“

Zugelassen ist er für Vitamin A, Vitamin B6, Vitamin B12, Vitamin C, Vitamin D, Folat, Zink, Selen, Eisen und Kupfer. Der Unterschied zum Erkältungsversprechen liegt in zwei Details: Es geht um die normale Funktion, also um Erhalt statt Steigerung, und es kommt keine Krankheit darin vor.

Welche Nährstoffe das im Einzelnen sind, welche Mengen üblich sind und was das BfR dazu vorschlägt, steht ausführlich in Supplements fürs Immunsystem.

Formulierungen, die man ständig liest und die nicht zulässig sind

Diese Liste ist nützlich, wenn man Produktseiten vergleicht. Keine dieser Aussagen darf auf einem Nahrungsergänzungsmittel stehen:

  • „verkürzt die Erkältungsdauer“, auch mit Prozentangabe oder Tagesangabe
  • „reduziert die Häufigkeit von Erkältungen“
  • „lindert Symptome“, „reduziert die Symptomschwere“
  • „beugt Infekten vor“, „schützt vor Erkältung“
  • „therapeutische Anwendung“, „Einnahme bei bestehenden Symptomen“
  • „stärkt die Abwehrkräfte“, „Immunbooster“ — nicht wegen der Krankheit, sondern weil sie eine Steigerung über das Normale behaupten

Dazu kommt eine zweite Kategorie, die nicht das Lebensmittelrecht trifft, sondern das Wettbewerbsrecht: Testbehauptungen ohne Test. „Testsieger“, „Preis-Leistungs-Sieger“ oder der Verweis auf „Verbraucheranalysen“, die es nicht gibt, sind irreführend nach § 5 UWG. Das gilt besonders, wenn daraus eine konkrete Produktempfehlung wird.

Wofür es überhaupt keine zugelassene Angabe gibt

Der halbe Winterregal-Bestand arbeitet mit Zutaten, für die in der EU-Liste nichts steht:

  • Echinacea, Holunder, Ingwer, Hagebutte, Propolis: keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Die Anträge für Pflanzenstoffe liegen in der EU seit Jahren auf Eis und sind bis zu einer Entscheidung nicht verwendbar.
  • Probiotika: keine zugelassene Angabe. In Deutschland gilt schon das Wort „probiotisch“ als gesundheitsbezogene Angabe.
  • Acerola- und Hagebuttenextrakte: Was hier getragen werden kann, ist der Vitamin-C-Wortlaut, und der gehört dem enthaltenen Vitamin C, nicht der Pflanze.

Mengen und Wechselwirkungen

Die Höchstmengenvorschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung für Nahrungsergänzungsmittel liegen bei 250 mg Vitamin C, 20 µg Vitamin D und 6,5 mg Zink pro Tagesdosis. Das sind Empfehlungen und keine gesetzlichen Grenzwerte, viele Produkte liegen darüber. Wer mehrere Präparate parallel nimmt, addiert die Mengen mit.

Zwei Wechselwirkungen, die praktisch relevant sind: Zink senkt die Aufnahme bestimmter Antibiotika, deshalb gehört zwischen beide ein zeitlicher Abstand. Und Vitamin C erhöht die Eisenaufnahme, was bei einer Eisenüberladung unerwünscht ist.

Fettlösliche Vitamine wie D nimmt der Körper besser zu einer Mahlzeit mit Fett auf. Vitamin C und die B-Gruppe sind wasserlöslich, da ist der Zeitpunkt zweitrangig.

Wann es in ärztliche Hand gehört

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie behandeln nichts. Eine gewöhnliche Erkältung geht von selbst vorüber, und was dabei hilft, ist unspektakulär: Ruhe, Flüssigkeit, Zeit.

Zum Arzt gehören:

  • hohes oder länger anhaltendes Fieber
  • Atemnot, Schmerzen beim Atmen oder ein Druckgefühl auf der Brust
  • Beschwerden, die nach einer Woche nicht besser werden oder nach einer Besserung erneut auftreten
  • starke Ohren-, Nebenhöhlen- oder Halsschmerzen
  • Infekte bei Kleinkindern, Schwangeren, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem
  • Infekte, die auffällig häufig wiederkehren — das gehört abgeklärt und nicht supplementiert

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung.


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