Kurkuma, Omega 3 und Ingwer: was bekannt ist und was nicht
Kurkuma, Omega 3, Ingwer und Co.: was zu den Pflanzenstoffen bekannt ist
Zehn Stoffe stehen in fast jeder Liste, wenn es um Pflanzenextrakte und Fettsäuren aus dem Supplement-Regal geht. Dieser Artikel geht sie durch: was sie sind, woher sie kommen, was rechtlich über sie gesagt werden darf und wo Vorsicht angebracht ist.
Warum hier nicht „entzündungshemmend“ steht
Was ein Händler über ein Lebensmittel sagen darf, regelt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Erlaubt sind ausschließlich die Formulierungen aus der Unionsliste, und zwar im dort festgelegten Wortlaut.
„Entzündungshemmend“ steht in dieser Liste nicht. In keiner Variante, für keinen Stoff. Dasselbe gilt für alles, was in Richtung chronischer Entzündungen, Autoimmunerkrankungen oder Gelenkbeschwerden geht: Aussagen zu Krankheiten sind für Lebensmittel generell unzulässig, unabhängig von der Studienlage.
Von den Stoffen auf dieser Seite hat genau eine Gruppe zugelassene Angaben, und die haben mit Entzündungen nichts zu tun. Das sagen wir lieber offen, als es zu umschreiben.
Was zugelassen ist
Omega-3-Fettsäuren:
„EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei.“ (ab 250 mg EPA und DHA pro Tag)
„DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei.“ (ab 250 mg DHA pro Tag)
„DHA trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei.“ (ab 250 mg DHA pro Tag)
Bei Kombinationsprodukten kommen die Angaben der enthaltenen Vitamine dazu, etwa „Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ oder „Vitamin C trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“.
Das war die vollständige Liste. Für Curcumin, Ingwer, Weihrauch, Quercetin, Resveratrol, Bromelain, Grüntee-Extrakt, Ashwagandha, Schwarzkümmel und Coenzym Q10 gibt es keine einzige zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Die Anträge für Pflanzenstoffe liegen seit Jahren auf Eis und sind bis zu einer Entscheidung nicht verwendbar.
Die Stoffe im Einzelnen
Kurkuma und Curcumin
Kurkuma ist das Rhizom einer Ingwergewächs-Art, der Farbstoff Curcumin macht etwa drei Prozent der getrockneten Wurzel aus. Curcumin ist schlecht wasserlöslich und wird pur kaum aufgenommen, deshalb arbeiten Präparate wie Curcumin NovaSol® 60 Liquid Capsules mit Formulierungen, die die Aufnahme verbessern sollen. Zugelassene Angabe: keine.
Omega-3-Fettsäuren
EPA und DHA sind langkettige Fettsäuren, die der Körper nicht in relevanter Menge selbst bildet. Hauptquelle ist fetter Seefisch, alternativ Algenöl. Pflanzliches ALA aus Leinöl oder Walnüssen wird nur zu einem kleinen Teil in EPA und DHA umgewandelt. Kombinationen wie Essentials O3-D3-K2 240 Kapseln bringen die Fettsäuren zusammen mit Vitamin D3 und K2. Das ist der einzige Stoff auf dieser Liste mit zugelassenen Angaben, siehe oben.
Ingwer
Die Schärfe des Ingwers stammt von Gingerolen und Shogaolen. In der Küche und als Tee ist Ingwer alltagstauglich, als standardisierter Extrakt gibt es ihn ebenfalls. Zugelassene Angabe: keine.
Boswellia serrata (Weihrauch)
Das Harz des indischen Weihrauchbaums enthält Boswelliasäuren. Extrakte werden meist auf einen festen Gehalt standardisiert. Zugelassene Angabe: keine.
Quercetin
Ein Flavonoid, das natürlich in Zwiebeln, Äpfeln, Kapern und Beeren vorkommt. Als Nahrungsergänzung wird es häufig mit Vitamin C kombiniert. Zugelassene Angabe: keine.
Resveratrol
Ein Polyphenol aus der Schale roter Trauben, in kleineren Mengen auch in Erdnüssen und Beeren. Die Aufnahme ist gering, weshalb Präparate mit besonderen Formulierungen arbeiten. Zugelassene Angabe: keine.
Bromelain
Ein eiweißspaltendes Enzymgemisch aus Ananasstamm und -frucht. In Deutschland ist Bromelain auch Bestandteil zugelassener Arzneimittel. Als Nahrungsergänzungsmittel gilt: zugelassene Angabe keine, und alles, was in Richtung Arzneimittelwirkung geht, wäre ohnehin ein anderer Rechtsrahmen.
Grüntee-Extrakt (EGCG)
Hier ist Vorsicht angebracht, und zwar aus einem anderen Grund als bei den übrigen Stoffen. Die EFSA hat 2018 festgestellt, dass mehr als 800 mg EGCG pro Tag aus Nahrungsergänzungsmitteln die Wahrscheinlichkeit von Leberschäden erhöhen kann. Seit Juni 2023 gilt EU-weit: Eine Tagesportion muss unter 800 mg EGCG bleiben, und auf dem Etikett müssen entsprechende Warnhinweise stehen, unter anderem für Schwangere, Stillende und Personen unter 18 Jahren.
Wer Grüntee Extrakt 120 Kapsel oder ein vergleichbares Produkt nimmt, sollte den EGCG-Gehalt pro Portion kennen und nicht mehrere grünteehaltige Produkte parallel nehmen. Zugelassene Angabe: keine.
Ashwagandha
Die Schlafbeere wird in der ayurvedischen Tradition verwendet, KSM-66 und Sensoril sind gebräuchliche standardisierte Extrakte, etwa in Ashwagandha KSM-66 120 Kapseln. Zu Stress, Schlaf oder Cortisol darf nichts behauptet werden. Zugelassene Angabe: keine.
Schwarzkümmelöl und Coenzym Q10
Schwarzkümmelöl aus den Samen von Nigella sativa und Coenzym Q10, ein körpereigener Stoff der Atmungskette, tauchen in denselben Listen auf. Für beide gilt dasselbe: zugelassene Angabe keine.
Einnahme und Wechselwirkungen
Curcumin, Omega-3-Fettsäuren und die fettlöslichen Vitamine nimmt der Körper besser auf, wenn Fett mit im Spiel ist. Also zu einer Mahlzeit, nicht auf nüchternen Magen.
Wichtiger als der Einnahmezeitpunkt sind die Wechselwirkungen. Curcumin kann die Wirkung von Blutverdünnern verstärken, Omega-3-Fettsäuren beeinflussen in hohen Mengen ebenfalls die Blutgerinnung. Wer Medikamente nimmt, vor einer Operation steht, schwanger ist oder stillt, klärt die Einnahme vorher ärztlich ab. Das ist kein Formelsatz, sondern der praktisch relevanteste Punkt dieses Artikels.
Für Kinder sind Erwachsenenpräparate nicht gedacht. Die Mengen passen nicht, und bei Grüntee-Extrakt schreibt die EU einen ausdrücklichen Warnhinweis für unter 18-Jährige vor.
Worauf man beim Kauf achtet
Bei Extrakten zählt der standardisierte Wirkstoffgehalt, nicht die Pflanzenmenge. „500 mg Kurkuma-Extrakt“ sagt nichts, solange nicht dabeisteht, wie viel Curcuminoide darin sind.
Die Zutatenliste sollte vollständig und ohne überflüssige Füllstoffe sein. Bei Pflanzenextrakten sind Prüfungen auf Schwermetalle und Pestizidrückstände relevant, weil sich beides in Pflanzenteilen anreichern kann.
Und der Preis pro Tagesdosis statt pro Packung. Eine große Dose mit halber Dosierung ist nicht günstiger.
Wann es in ärztliche Hand gehört
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie behandeln nichts. Wer Beschwerden hat, gehört zum Arzt und nicht ins Supplement-Regal. Das gilt besonders bei:
- anhaltenden Schmerzen, Schwellungen oder Fieber
- Gelenkbeschwerden, die länger bestehen oder schlimmer werden
- einer bekannten Autoimmunerkrankung oder chronischen Erkrankung
- Dauermedikation, wegen möglicher Wechselwirkungen
- Schwangerschaft und Stillzeit
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung.