AAKG und Arginin: was gesagt werden darf und was nicht
AAKG und Arginin: was gesagt werden darf und was nicht
Zu kaum einem Nahrungsergänzungsmittel wird so frei behauptet wie zu Arginin. Dieser Artikel sortiert, was der Stoff ist, was rechtlich über ihn gesagt werden darf und wo die Grenze zum Arzneimittel verläuft.
Was AAKG ist
AAKG steht für Arginin-Alpha-Ketoglutarat, eine Verbindung aus zwei Bestandteilen:
- L-Arginin ist eine semi-essenzielle Aminosäure. Der Körper bildet sie selbst, in bestimmten Situationen aber möglicherweise nicht in der Menge, die er braucht. Sie ist Ausgangsstoff für Stickstoffmonoxid und für Harnstoff.
- Alpha-Ketoglutarat ist ein Zwischenprodukt des Zitronensäurezyklus, also des zentralen Energiestoffwechsels der Zelle.
Die Kombination wird damit begründet, dass Alpha-Ketoglutarat die Verwertung von Arginin unterstützen soll. Ob AAKG dem reinen Arginin überlegen ist, ist nicht belegt. Was sich sagen lässt: Arginin aus Nahrungsergänzungsmitteln wird zu einem großen Teil schon in Darm und Leber abgebaut, bevor es überhaupt im Blutkreislauf ankommt.
Was zu Arginin und AAKG gesagt werden darf
Kurz: nichts. Die EU-Unionsliste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben enthält keinen Eintrag für Arginin, keinen für Alpha-Ketoglutarat und keinen für die Kombination. Dasselbe gilt für Citrullin, das häufig danebensteht.
Damit ist alles unzulässig, was über die reine Stoffbeschreibung hinausgeht: Durchblutung, Pump, Gefäßweite, Leistung, Regeneration, Wachstumshormon. Der Umstand, dass Arginin biochemisch an der Bildung von Stickstoffmonoxid beteiligt ist, ändert daran nichts. Ein Stoffwechselweg ist keine zugelassene Angabe.
Warum zu Potenz erst recht nichts gesagt werden darf
Hier kommt eine zweite, schwärzere Grenze dazu. Erektile Dysfunktion ist eine Krankheit. Und für Lebensmittel gilt Art. 7 Abs. 3 der Lebensmittelinformationsverordnung sowie § 12 LFGB: Einem Lebensmittel dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden.
Das ist ein generelles Verbot. Es gibt dafür kein Zulassungsverfahren und keine Ausnahme, und es hängt nicht an der Studienlage. Es greift auch dann, wenn vorsichtig formuliert wird. „unterstützend“, „indirekt“, „kann beitragen zu“ oder „bei leichten Einschränkungen“ ändern nichts, solange der Krankheitsbezug erkennbar bleibt. Eine Zielgruppenansprache nach Schweregrad ist sogar besonders deutlich, weil sie eine Indikation beschreibt.
Der Unterschied zum Arzneimittel
Gegen erektile Dysfunktion gibt es zugelassene, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die sogenannten PDE-5-Hemmer. Sie haben ein Zulassungsverfahren durchlaufen, mussten Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegen und dürfen deshalb eine Indikation tragen.
Ein Nahrungsergänzungsmittel durchläuft nichts davon. Es ist rechtlich ein Lebensmittel. Wenn ein Produkt eine Erkrankung behandeln soll, gehört es in ärztliche Hand und in die Apotheke, nicht ins Supplement-Regal. Wer als Händler trotzdem so wirbt, verkauft ein Lebensmittel mit einem Arzneimittelversprechen.
Was Studienverweise daran ändern
Nichts. Das ist der Punkt, den Ratgebertexte am häufigsten übergehen. Selbst eine gut gemachte Untersuchung berechtigt nicht dazu, mit ihrem Ergebnis für ein Lebensmittel zu werben. Wenn eine Wirkung gegen eine Krankheit belegt wäre, wäre das Produkt ein Arzneimittel und müsste ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Dazu kommt ein zweiter Punkt, der beim Lesen fremder Ratgeber hilft: Studienangaben werden in solchen Texten routinemäßig aufgebläht. Teilnehmerzahlen wachsen, aus Beobachtungen werden Nachweise, aus einer Untersuchung wird „die Forschung“. Wer eine Studie zitiert sieht, sollte in die Originalarbeit schauen, bevor er ihr glaubt. Meist steht dort etwas Vorsichtigeres.
Wechselwirkungen und Verträglichkeit
Das ist der praktisch wichtigste Abschnitt, weil er keine Behauptung ist, sondern eine Warnung.
Blutdruck. Arginin kann den Blutdruck senken. In Kombination mit blutdrucksenkenden Medikamenten kann das zu viel werden. Auch allein sind Kreislaufreaktionen möglich.
PDE-5-Hemmer. Wer verschreibungspflichtige Potenzmittel einnimmt, klärt jede zusätzliche Ergänzung vorher ärztlich ab. Beide wirken auf denselben Signalweg.
Blutverdünner. Ebenfalls ärztlich abzuklären.
Verträglichkeit. Höhere Einzelportionen führen häufig zu Blähungen, Bauchschmerzen oder Durchfall, bei empfindlichen Personen zu Kopfschmerzen. Wer es ausprobiert, fängt niedrig an und verteilt über den Tag.
Herpes. Arginin und Lysin konkurrieren um dieselben Transportwege. Wer aus anderen Gründen auf sein Lysin-Arginin-Verhältnis achtet, sollte das bei einem Argininpräparat mitdenken. Werte für beide Aminosäuren stehen in Lysin und Arginin in Lebensmitteln.
Wann es in ärztliche Hand gehört
Das ist bei diesem Thema wichtiger als bei den meisten anderen, und es ist der Grund, warum dieser Artikel keine Produkte empfiehlt.
Anhaltende Erektionsstörungen gelten als möglicher früher Hinweis auf Veränderungen an den Blutgefäßen. Sie können Jahre vor anderen Beschwerden auftreten und stehen häufig im Zusammenhang mit Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch Medikamente und psychische Belastung kommen als Ursache in Frage.
Wer das mit einem Nahrungsergänzungsmittel überdeckt, statt es abklären zu lassen, verschenkt einen Hinweis, der wichtiger sein kann als das Symptom selbst. Zum Arzt gehören:
- Erektionsstörungen, die länger als einige Wochen bestehen oder plötzlich auftreten
- Beschwerden, die zeitlich mit einem neuen Medikament zusammenfallen
- eine bekannte Herz-Kreislauf-Erkrankung, ein Diabetes oder erhöhte Blutdruckwerte
- Schmerzen oder eine Verkrümmung
- die Einnahme blutdrucksenkender Mittel oder von Blutverdünnern, vor jeder Ergänzung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung.